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Reisepass

Unten aufgeführte Informationen sind aus den Quellen der Polizeirevir in Istanbul zusammengefasst um unsere Passagiere darüber zu informieren. Es ist jedoch sinnvoll, bevor den Vorgängen die Informationen von den zuständigen Stellen zu aktualisieren, da die Gesetze und Regelungen sich in der Zeit geändert haben können.

 

GRÜNER REISEPASS

Dies ist ein privater Pass der an Beamten des türkischen Staates, den Rentnern und deren Familien vergeben wird. Mit dem grünen Pässen kann man in manchen Ländern ohne ein Visum einreisen. Für manche Länder dagegen ist auch für einen grünen Pass ein Visum erforderlich. (wie z.B. USA, Spanien, Portugal, Schweden, Griechenland, England) Bitte informieren Sie sich über die Vorraussetzung eines Visums für das Land in den Sie einreisen möchten falls Sie einen grünen Pass besitzen. Für die Beschaffung sollte ein Antrag an die zuständige Institution gestellt werden. 4 Passfotos, Wohnsitzbescheinigung und Belege, das Sie Rentner oder Beamter im 1. Grad sind, sind erforderlich.

 

BLAUER (NORMALER) REISEPASS

Jeder Bürger der Türkischen Republik kann sich mit der persönlichen Bewerbung an die zuständige Sicherheitsdirektion des Wohnortes einen Reisepass beschaffen. Der Reisepass muss vom Inhaber unbedingt unterschrieben sein. Für ein Visum müssen die Visum-Seiten frei sein. Auf die Seiten der Devisen, Zollanmeldungen und Beschreibungen wird kein Visum angewendet. Deshalb muss der Reisepass neu ausgestellt werden wenn die Visum-Seiten voll sind. Für Auslandsreisen ist ein Reisepass mit mindestens 6 Monate Gültigkeitsfrist erforderlich.

Erforderliche Belege für die erste Beantragung, Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder erneute Ausstellung des Reisepasses.

a. Original und Kopie des Personalausweises,

b. Für erst ausstellende 4, aus irgendeinem Grund erneut ausstellende 3 Fotos (Visumablehnung, Stempel mit der Aufschrift ‘Ausgewiesen’, Änderung im Aussehen, Änderung des Familienstandes usw) , für Verlängerung der Gültigkeitsdauer 3 Fotos,

c. Die Quittung vom Finanzamt, wo die Gebühr für die beantragte Frist gezahlt werden muss. 

d. Mit dem ausgefüllten Antragsformular müssen sich, neu ausstellende, erneut ausstellende und Gültigkeitsdauer verlängernde mit den in den ersten drei Artikeln erwähnten Belegen an das Passbüro in ihren Provinzen anmelden (Diejenigen die nicht in Istanbul wohnen, müssen sich and die Passbüros in dem Provinz anmelden wo sie vorübergehend in dieser Zeit wohnen) 

Oben sind kurz die Belege erwähnt, welche bei der Beantragung für einen Reisepass erforderlich sind. 

Für ausführliche Informationen lesen Sie bitte die folgenden Angaben.

1. Zum ersten mal einen normalen (blauen) Reisepass beantragen oder Gültigkeitsdauer verlängern des jeweiligen Reisepasses;

a. Original und Kopie (von beiden Seiten) des Personalausweises. Wenn die TC Identifizierungsnummer (Bürgerschaftsnummer) sich auf dem Ausweis nicht befindet, muss es (Ausgedruckt aus dem Internet) mitgebracht werden.

b. Für neue Reisepässe (Als Begleitperson einzutragende, auch neu geborene Babys; Ein Foto vom Baby als Passfoto was auch zu Hause gemacht werden kann.) 4 Stück, für Gültigkeitsdauer Verlängerung 3 Stück in den Maßen 4.5x6 cm (für manche Länder ist ein weißer Hintergrund erforderlich) Passfotos. Die Fotos sollen die aktuelle Lage zeigen, von vorne ohne Hut und Sonnenbrille. Bei Frauen; werden Fotos akzeptiert wenn auch beim Tragen einer Kopfbedeckung eine einwandfreie Identifizierung möglich ist (Fotos mit Schleier werden nicht akzeptiert). 

c. Heftgebühr, was jedes Jahr vom Finanzminmisterium bestimmt wird (Die Gebühr wird von Passbüros eingenommen und für Gültigkeitsdauer Verlängerungen werden keine Heftgebühren eingenommen) und Passgebühren je nach der beantragten Frist (Zahlung an Finanzamt). Für Kinder unter 7 Jahren werden keine Gebühren angefordert, die unter Begleitung des Vaters oder der Mutter im Pass eingetragen sind. Bei Verlängerungen wird eine mehr als 6 Monate übrige Frist auf die neue Frist zugezählt.

d. UNTER 18 JÄHRIGE

Für Minderjährige (unter 18 Jahre) und Sorgebedürftigte (die nicht die Möglichkeit haben sich selbst zu vertreten) ist bei jeder Passangelegenheit (einschließlich bei Verlängerungen) eine Einverständniserklärung vom Notar oder unter Aufsicht vom Passbüro erforderlich. Für Sorgebedürftigte muss vom Gericht ein gesetzlicher Vertreter ernannt sein. Für Sorgebedürftigte (Geistesbehinderte) wird die Einverständniserklärung vom gesetzlichen Vertreter erteilt. Wenn Vater und Mutter mit dem Kind einen Reisepass beantragt und das Kind einen Pass für sich selbst bekommen soll, ist die Einverständniserklärung von Vater und von der Mutter erforderlich; wenn das Kind als Begleitung in dem Pass von seinem Vater oder seiner Mutter eingetragen werden soll, dann ist die Notar beglaubigte Einverständniserklärung von der anderen Seite (Vater oder der Mutter) erforderlich. Bei einem Antrag auf einen eigenen Pass des Kindes oder bei der Begleitung im Pass vom Vater oder der Mutter muss das Kind nur bei der Beantragung persönlich dabei sein. Auch die Kinder unter 18 Jahre müssen wie die Erwachsenen 4 Fotos, Personalausweis und Kopie, auch wenn sie in den Pass ihres Vaters oder Mutters eingetragen werden, die Quittung der gezahlten Passgebühr wenn sie älter als 7 Jahren sind, abgeben. Die Reisepässe der Kinder unter 18 Jahre können von den gesetzlichen Vertretern abgeholt werden (Vater – Mutter oder ein  Notar beglaubigter Vertreter) 

e. Unsere Bürger die einen Reisepass als Arbeitnehmer beantragen wollen können mit einem Beleg vom Türkischen Wirtschaftsrat (ehemalige Bundesagentur für Arbeit) einen Reisepass als Arbeitnehmer bekommen. Studenten und Lehrbeauftragte der Universitäten, die zu Zwecken einer wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen und Teilnahme an Sport Aktivitäten oder für eine Ausbildung ins Ausland reisen, müssen die schriftliche Genehmigung und die Zeitspalte der Reise von ihren Universitäten beschaffen. Diese brauchen kein weiteres Schreiben vom Bildungsministerium.Weitere Lehrer und Schüler, außer den Lehrbeauftragten und Studenten der Universitäten können mit einem Schreiben von dem Bildungsministerium oder von dem Ministerium für Außenangelegenheiten oder mit einem Anmeldungsformular an Universitäten im Ausland, die nach den Universitätsprüfungsergebnissen Studenten akzeptieren und eine Studienbescheinigung aus dem Generalkonsulat dieses Landes, einen Reisepass als Student (ohne Passgebühr) erwerben. 

f. Um in den Pass den Beruf als EXPORTEUR einschreiben zu lassen; ein Beleg als Mitglied im Verein der Exporteure, als IMPORTEUR, eine AUSFUHRBESCHEINIGUNG; und als METZGER ein Steuerbeleg vom Finanzamt und und Betriebserlaubnis von der Gemeinde oder einem Zeugnis vom Metzgerverein als Beweis das sie Metzger sind; können ihren Beruf somit in die Berufsspalte eintragen lassen.

g. WOHIN MUSS MAN DIE BEANTRAGUNG STELLEN UM EINEN PASS ZU BEKOMMEN?

Ein Antragsformular von der Sicherheitsdirektion ausfüllen und mit den oben genannten Unterlagen persönlich an das Passbüro der Sicherheitsdirektion des Wohnortes anmelden (Ihr Wohnort kann ausserhalb Istanbul sein, Sie müssen sich an die Sicherheitsdirektion des Wohnortes wenden wo Sie gerade in Istanbul wohnen).

h. Es kann für spezielle Fälle verschiedene Belege erfordert werden (wie z.B. ein ausfürlicher Auszug aus dem Stammregister). Wie von den Bulgarien Aussiedlern das ausführliche Auszug aus dem Stammregister verlangt wird…

i. Abholung des bereitgestellten Passes:

Einen bereitgestellten Pass kann der Pass-Inhaber oder ein vom Notar bevollmächtigter Vertreter abholen. Die Pässe der Kinder unter 18 Jahren können von der Mutter – dem Vater oder ein vom Notar bevollmächtigten Vertreter abgeholt werden. Auch mit einer Vollmacht kann Niemand für jemand anderen einen öffentlichen Pass (blauen) beantragen. 

2. Bei Verlust des normalen Passes, Abnutzung (veralteter Pass, ist nicht ein Pass mit abgerissenen aber ohne fehlenden Seiten, oder einer mit vollen Seiten; sondern ein Pass mit Änderungen, einem Versuch etwas zu verbergen, und fehlenden Seiten), Diebstahl, einen neuen Pass zu bekommen: 

Mit einem Antrag (Passhefte befinden sich in den Niederlassungen) sich bei der Sicherheitsdirektion Passabteilung in der Provinz Fatih Vatan Straße anmelden. Folgende Unterlagen sind erforderlich: 

Im 1. Artikel erwähnte Unterlagen.

2. Unsere Bürger die ihre Pässe erneut ausstellen möchten, wegen Änderung im Aussehen, Änderung des Familienstandes, Änderung im Stammregister, Aufgrund den vollen Visumseiten oder Ein- und Ausgangsseiten, können bei der Sicherheitsdirektion in ihrer Provinz einen neuen Pass bekommen. 

Falls diese Pässe noch eine Gültigkeitsdauer von nicht weniger als 6 Monate haben, wird diese Frist auf den neuen Pass übertragen. 

Die alten Pässe werden storniert und den Inhabern zurückgegeben. 

3. Ein türkischer Staatsbürger der im Ausland geboren ist und derzeit keinen Reisepass besitzt und einen beantragt; der unter Begleitung im alten Reisepass vor 1985 oder nach 1985 eingetragen ist und diese nicht vorlegen kann; muss sich persönlich bei der Reisepass Direktion mit einem schriftlichen Antrag (diese befinden sich bei den Reisepass Direktionen), einen ausführlichen Auszug des Stammregisters aus irgendeinem Einwohnermeldeamt und die im 1. Artikel erwähnten Unterlagen anmelden.

4. Passgebühren werden jedes Jahr vom Finanzministerium bestimmt und die Gebühren für 2010 sind unten aufgeführt. Diese müssen der Amtskassen im Finanzamt gezahlt werden und diese schließen in der Regel um 15.00 Uhr. 

In vielen Städten befinden sich die Amtskassen in der Sicherheitsdirektion oder ganz in der Nähe.

Bis zu 6 Monaten

(Für diese Frist erteilen viele Länder keinen Visum) 115 TL.

Für 1 Jahr   145 TL

Für 2 Jahre 205 TL.

Für 3 Jahre 270 TL.

Von 4 bis 10 Jahren 360 TL.

Heftgebühr 50 TL.

5. AUFBEWAHRUNG DES REISEPASSES:

Falls von manchen Ländern ein Visum erteilt, und von einem anderen Land abgesagt wird: (wie z.B. Arabische Staaten akzeptieren kein Israel Visum) in diesem Fall wird der Reisepass aufbewahrt und ein neuer Pass ausgestellt, bei der Rückkehr kann der alte Pass wieder benutzt werden. Erforderliche Unterlagen;

a.Antrag,

b.4 Fotos,

c.Original und Kopie des Personalausweises; und mit diesen Unterlagen an die Passdirektion anmelden.

6. Staatsbürger von Zypern müssen mit einem Schreiben vom Konsulat in Zypern eine Beförderung von der Ausländerbehörde nehmen und zur Passdirektion kommen. Erforderliche Unterlagen sind die im 1. Artikel. 

7. Private Reisepässe (grüne) (Gültigkeitsdauer Verlängerung und neu Ausstellung) werden nur in der Passabteilung der Sicherheitsdirektion des Provinzes bearbeitet. Erforderliche Unterlagen können Sie unter der Rubrik ‘grüner Reisepass’ erfahren.

8. Personen die zu einem späteren Zeitpunkt die türkische Staatsangehörigkeit aufgenommen haben, müssen jede Beantragung zu einem Pass mit einem Auszug aus dem Stammregister vom Standesamt machen. 

9. Die Bearbeitungen für die Anträge auf Reisepässe laufen über das Netzwerk und müssen (1) Tag später bereitgestellt sein; dabei wenn die Störungen bei online Anmeldungen nicht berücksichtigt werden, erhält jeder Bürger der sich persönlich bewerbt und keine anstößige Fälle hat, (1) Tag später seinen Pass.

10. Bei Gültigkeitsdauer Verlängerungen (Fristverlängerung); wird falls vorhanden die Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten auf die neue Frist zugezählt soweit es nicht mehr als 5 Jahre ist.

 

ONLINE REISEPASS BEANTRAGEN

Kann für normale Pässe vorgenommen werden. Für normale Pässe (bei Fristverlängerung und erneuter Ausstellung) muss das Form vollständig ausgefüllt und die Provinz als Wohnort angekreuzt und verschickt werden. Die Bewerbungen über das Internet werden umgehend beantwortet das die Bearbeitung vollendet ist. Die Pass-Angelegenheiten werden vervollständigt, wenn bei der Online Anmeldung die Antragsteller am nächsten Tag bei der Passabteilung in der Sicherheitsdirektion wo sie sich für den normalen Pass angemeldet haben, bewerben.  Die Online Anmeldung wird nicht bearbeitet und storniert wenn der Antragsteller innerhalb von 15 Tagen sich bei der zuständigen Behörde nicht bewirbt.

Online Reisepass-Beantragung der Sicherheitsdirektion Istanbul >>

Dieser Pass wird von der Sicherheitsdirektion und der Außenvertretung ausgestellt. Für eine Ausstellung oder Fristverlängerung (Gültigkeitsdauer-Verlängerung) der Pässe dieser Art ist es möglich, sich an die Sicherheitsdirektion des Wohnortes oder der Außenvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu wenden. Die Bewerbungen für Pässe werden an einem (1) Arbeitstag abgeschlossen, egal in welcher Provinz man registriert ist. Ein (1) Arbeitstag bedeutet der nächste Tag um die gleiche Zeit.

Die Online Beantragung kann für normale (blaue) und für private (grüne) Pässe durchgeführt werden. Für normale Pässe (bei Fristverlängerung und erneuter Ausstellung wird das gleiche Form verwendet) muss das Form vollständig ausgefüllt und die Provinz als Wohnort angekreuzt und verschickt werden. Für private (grüne) Pässe wird der Antrag nur an die Passdirektion gestellt. 

Die Online Beantragungen haben große Vorteile indem das Verfahren, welches früher bis zu zehn (10) Tagen gedauert hat, ohne das der Bürger kommt abgeschlossen wird. Heutzutage wird das Pass-Verfahren an einem (1) Arbeitstag abgeschlossen, egal in welcher Provinz man registriert ist. Jedoch ist es erforderlich das die Antragsteller über das Internet innerhalb von 15 Tagen persönlich bei der Passabteilung in der Sicherheitsdirektion des Wohnortes sich melden. Der Antrag über das Internet wird ungültig wenn sie sich nicht persönlich melden. Die Online Bewerbungen werden an einem Arbeitstag abgeschlossen. Die Internet Bewerbungen werden wiederhin bewertet. Bei den eingegangenen E-Mails bei der Passabteilung wird gefragt warum in der Sicherheitsdirektion ein zweites mal das Formular ausgefüllt ist. Die Formen in den Provinzen haben Seriennummern und eine Spalte für die Unterschrift eines Autorisierten und für eine spätere Nachfrage und Untersuchung werden diese Dokumente archiviert. Deshalb müssen die original Formen von der Passabteilung der Sicherheitsdirektion in Provinzen ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen wieder zurückgegeben werden. 

Die Untersuchungen für online-Beantragungen werden an einem (1) Arbeitstag abgeschlossen.   Die Antragsteller müssen sich persönlich mit den im 1. Artikel erfoderlichen Unterlagen an die Passabteilung der Sicherheitsdirektion im Wohnort melden.

Um eventuellen Problemen entgegenzutreten (Ausfälle in Amtskassen, Systemtechnische- und Computerprobleme bei der Untersuchung usw) wird empfohlen, sich für den Pass drei (3) oder vier (4) Tage früher zu bewerben. 

Die Bearbeitungen für die Anträge auf Reisepässe laufen über das Netzwerk und müssen (1) Tag später bereitgestellt sein; dabei wenn die Störungen bei online Anmeldungen nicht berücksichtigt werden, erhält jeder Bürger der sich persönlich bewerbt und keine anstößige Fälle hat, (1) Tag später seinen Pass.  

Es ist jedoch sinnvoll, bevor den Vorgängen die Informationen von den zuständigen Stellen zu aktualisieren, da die Gesetze und Regelungen für ein Visum sich ständig ändern.

 

 

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