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Gepäck

GEPÄCKBEGRENZUNG

In Flügen Istanbul-Paris-Istanbul ist die Begrenzung für das Gepäck 20 Kg. (+5 Kg Handgepäck) 

Bei den anderen Flügen ist die Begrenzung pro Person 20 Kg. (+5 Kg Handgepäck) Während der check-in Abfertigung wird für das überschrittene Gewicht 5 Euro pro Kg verlangt. Babys die keinen Sitz haben, haben auch keine Erlaubnis für ein Gepäck.

 

REGISTRIERTES GEPÄCK

Gepäck, das im Flugticket eingetragen wird und für welches der Transporteur gegen Aushändigung eines Gepäck Tickets voll haftet. Inhalt des Gepäcks besteht aus Bekleidung.  Wertpapiere, Geld, Schmuck, Elektrogeräte, flüssige und explosive Ware sollten nicht im Gepäck befördert werden. Für Schaden aufgrund der unten aufgeführten Ursachen übernimmt das Flugunternehmen oder die Agenturen keine Haftung.

•  kleine Kratzer, Loch, Schnitt 

•  Geringe Feuchtigkeit, Nässe 

•  Rad-, Griff-, Schlaufe-, Reißverschlussschäden wegen Gepäck 

•  Schäden wegen ungeeigneter Verpackung und hohem Gewicht 

 

UNREGISTRIERTES GEPÄCK

Gepäck, das der Passagier ins Flugzeug mit sich bringt. Es darf nur ein Gepäckstück mit den Maßen 20 cm x 40 cm x 55 cm und einem Gewicht von höchstens 5 kg mitgenommen werden. Als Handgepäck dürfen die Gegenstände in der folgenden Liste kostenlos mitgenommen werden. Falls an Board kein Platz ist wird dieses Gepäck als registriert befördert.  

•  1 Stück geeignete Handtasche für die Reise

•  1 Jacke oder Mantel, Schal, Halstuch oder Decke 

•  1 Stück Einkaufsbeutel von Duty Free 

•  1 Stück Regenschirm (außer mit spitzer Seite) oder Spazierstock 

•  1 Stück Babytragetasche oder Kinderwagen (kann auch im aufgegebenen Gepäck befördert werden), nur die Passagiere mit Babys 

•  1 Stück Kleinkamera oder Fernglas  

•  Bücher oder Zeitschrifte, zum lesen während des Flugs. 

•  Rollstuhl (klappbar) oder Krücken die der Passagier benutzen muss. (kann auch im aufgegebenen Gepäck befördert werden)  

•  Babynahrung für die Verwendung während des Fluges, Baby-Tragekorb.

 

VERLORENES GEPÄCK

•  Wenn das registrierte Gepäck des Passagiers nicht oder beschädigt am Ankunftsort ankommt, sollte Kontakt mit dem Team der zuständigen Handling-Firma aufgenommen werden bevor die ‚Halle der Ankunftsstation' verlassen wird und es sollte ein Bericht über das verlorene / beschädigte Gepäck ausgestellt werden. Von der zuständigen Handling-Agentur wird für den Passagier sodann ein sogenanntes PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausgefüllt.  

•  Im Falle keine Nachrichten innerhalb von 5 Tagen, schicken Sie bitte für Spitzenforschung den PIR Bericht und die Anhänge per co-mail an die Zentral Fundbüro.

•  Falls die Akte geschlossen ist, bewahrt die Station eine Kopie des PIR-Berichtes auf. Alle anderen Dokumente sind an die zentrale Stelle für verlorenes Gepäck weiterzuleiten.  

•  Gefundenes Gepäck wird and die Adresse des Passagiers geschickt. Es werden vom Passagier keine Versandkosten erstattet. Der Passagier kann auf Wunsch sein Gepäck selbst abholen. 

•  Die maximale Dauer der Forschung für verlorenes Gepäck für Inlandsflüge beträgt 1 Monat und für internationale Flüge 3 Monate.  Nach dieser Frist sollen sich die Passagiere mit dem “Fundbüro” des Flugunternehmens Kontakt aufnehmen.  

•  Vom Passagier werden folgende Belege verlangt: Flugticket, Gepäckbillet, Kopie des PIR-Formulars, Kontonummer. 

•  Für verlorengegangenes Gepäck erhalten Passagiere Schadenersatz, im Rahmen des Beförderungsvertrags bis zu einer Obergrenze von 20 kg. 

 

TRANSPORTABLE GERÄTE UND GEGENSTÄNDE

•  Ein zusammenklappbares Rollstuhl, ein paar Krücken oder änliches wird kostenlos befördert und nicht als Freigepäck gezählt. Gepäck mit hoher Volume und Musikinstrumente die der Passagier mit ans Board nehmen möchte, wenn es nicht schwerer als 75 Kg ist und durch den Eingang und Korridor passt, kann unter Vorraussetzung einer vorherigen Reservierung und einem extra bezahltem Sitz als Boardgepäck mitgenommen werden.  

 

Regeln der EG für die Beförderung von Gütern in Form von Flüssigkeiten und Gelen 

Regeln der EG für die Beförderung von Waren in Form von Flüssigkeiten, Gelen und Anwendungen für zollfreie Güter Aufgrund der Risiken, die Güter in Form von Flüssigkeiten und Gelen als Handgepäck der Flugpassagiere für die Flugsicherheit darstellen, wurde folgende Verordnung der EG und der britischen zivilen Luftfahrt für die Beförderung von Handgepäck und diesbezüglich die Anwendungen für zollfreie Güter, gültig ab dem 6. November 2006, erstellt. 

•  Flüssigkeiten oder Mittel in ähnlicher Substanz (Gele, Lotionen, Cremes, Zahnpaste, Sprays, Deodorants) dürfen im Gepäck der Fluggäste nur in kleinen Mengen und kleinen Packungen befördert werden.  

•  Jede einzelne Verpackung darf als höchstes Fassungsvermögen maximal 100 ml Flüssigkeit haben. Solche Packungen, die in durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel aufzubewahren sind, dürfen als maximales mittragbares Gewicht je Passagier insgesamt 1 Liter betragen.  

•  Die durchsichtigen Beutel, sind an den Kontrollpunkten seitens der Handgepäckbesitzer persönlich aus dem Handgepäck zu entnehmen, dem Sicherheitspersonal zu zeigen und auf das Band des Kontrollgeräts zu legen.  

•  Als Sicherheitsbeutel sind in der Regel jene Beutel zu verwenden, die im Haushalt als Gefrierfachbeutel benutzt werden, die wiederverschließbar und dicht sind.  

•  Mittel wie Medizin oder Babynahrung dürfen zwar in ihren eigenen Verpackungen mitgenommen werden, müssen jedoch an den Kontrollpunkten aus dem Handgepäck genommen und dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden. 

 

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